Landkreis Mansfeld-Südharz: Der Termin für die Durchführung der ersten Fischerprüfung im Jahr 2011 wurde durch das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt auf den
19. März 2011, 9:00 Uhr festgesetzt. Interessenten für die Fischerprüfung bzw. Jugendfischerprüfung melden sich bitte bis spätestens
18. Februar 2011unter folgenden Kontaktdaten:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Ordnungsamt / Unteren Fischereibehörde (Prüfungsbehörde)
Ernst-Thälmann-Str. 7
06526 Sangerhausen
Tel. 03464 / 535-4123
Fax: 03464 / 535-4190
e-mail:
mailto:hzufelde@mansfelderland.deSpäter eingehende Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.
Antragsformulare sind unter folgender Kontaktadresse erhältlich:
Landkreis Mansfeld-Südharz
Ordnungsamt / Unteren Fischereibehörde (Prüfungsbehörde)
Ernst-Thälmann-Str. 7
06526 Sangerhausen
Tel. 03464 / 535-4123
Fax: 03464 / 535-4190
e-mail:
mailto:hzufelde@mansfelderland.de Die Antragsformulare können auch im Internet auf der Homepage des Landkreises Mansfeld-Südharz unter
www.mansfeldsuedharz.de, Hauptrubrik "Bürger & Verwaltung", Unterrubrik "Formulare", heruntergeladen und ausgedruckt werden.
Die Prüfung wird durchgeführt in der Berufsbildenden Schule in Sangerhausen, Friedrich-Engels-Straße 22.
Prüfungsvoraussetzungen:Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden.
Wahl der Prüfung:Personen, die im Zeitpunkt der Prüfung das 17. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können zwischen der Teilnahme an einer Jugendfischerprüfung und an der Fischerprüfung wählen. Das Jugendfischerprüfungszeugnis berechtigt nur zur Erteilung eines Jugendfischereischeins, der längstens bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt werden darf. Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Prüfung nicht jünger als siebeneinhalb Jahre sein.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil sind 60 Fragen innerhalb von 2 Stunden durch ankreuzen zu beantworten. Im mündlichen Teil erfolgt ein Prüfungsgespräch in Gruppen mit bis zu 5 Prüflingen, die Dauer beträgt ca. 10 Minuten je Prüfling.
Schwerpunkte der Fischerprüfung:1. Fischkundeinsbesondere Unterscheidung der heimischen Fischarten, Fischfamilien und nichtheimischen Fischen in natürlichen Gewässern, Aufbau des Fischkörpers, Bau und Funktion der Organe, Unterscheidung der Geschlechter und Fischkrankheiten
2. GewässerkundeGewässertypen, Gewässerzonen, Fischregionen, Sauerstoff- und Temperaturverhältnisse, Fischhege, Besatzmaßnahmen, Gewässerökologie, Gewässerpflege
3. Gerätekundeerlaubte und nicht erlaubte Fanggeräte, Fangmethoden
4. RechtskundeLandesfischereirecht, Tierschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Umweltrecht, Lebensmittelrecht und Tierseuchenrecht.
Gegenstand der mündlich praktischen Prüfung sind das Verhalten während der Fischereiausübung, der Umgang mit Fischereigeräten und das Versorgen gefangener Fische. Die schriftliche Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 45 der 60 Fragen richtig beantwortet wurden. Ein vergleichbarer Maßstab wird für die Bewertung der mündlichen Prüfung angelegt. Die Fischerprüfung gilt als bestanden, wenn schriftlicher
und mündlicher Teil mit "bestanden" bewertet sind.
Die
Jugendfischerprüfungbesteht aus einer mündlichen Prüfung. Der Prüfungsinhalt umfasst ebenfalls die o.g. Hauptfächer.
Dabei werden die Prüfungsfragen auf grundlegende Kenntnisse beschränkt und dem Alter der Prüflinge angepasst.
Prüfungsgebühren:Die Gebühren für die Abnahme der Fischerprüfung betragen:
| für die Jugendfischerprüfung |
28,00 EUR |
| für die Fischerprüfung |
Prüfungsteilnehmer unter 18 Jahre alt |
28,00 EUR |
|
ab vollendetem 18. Lebensjahr |
56,00 EUR |