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Allgemeine Informationen
Sie können vor Ihrem Bauvorhaben Fragen an die untere Bauaufsichtsbehörde stellen. Sie erhalten dann verbindliche Antworten in einem Vorbescheid. Diese Möglichkeit soll einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zum fertigen Objekt sicherstellen.
Häufig wird in diesem Verfahren geklärt, ob die Bebauung eines Grundstücks möglich ist.
Teaser
Sie haben Fragen zur Zulässigkeit eines Bauvorhabens oder zu anderen wichtigen Punkten, die Sie vor Baubeginn klären möchten? Sie können zunächst einen Bauvorbescheid (eine Bauvoranfrage) beantragen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf einen Bauvorbescheid
- Je nach Fragestellung werden weitere Unterlagen benötigt (z. B. Lageplan oder Bauentwurfsskizze)
Gebühren (Kosten)
zwischen EUR 75,00 und 2.500
Fristen
Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig. Dieser kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt
Fachlich freigegeben am
Ein Angebot des Bürger- und Unternehmensservice (BUS) des Landes Sachsen-Anhalt.